Sie möchten...

... Ihre Ess- und Trinkgewohnheiten nachhaltig verändern?
... erfahren, welche Lebensmittel und welche Zubereitungen Ihnen gut tun?
... wissen, wie Sie die empfohlene Ernährung langfristig umsetzen können?

 

Dann berate ich Sie dazu individuell. Ich begleite Sie dabei, die passende Ernährung zu finden und langfristig umzusetzen. Damit Sie das Essen und das Leben genießen können! Ihre Mitarbeit ist dabei aber unersetzlich. Sie erhalten von mir keine fertigen Speisepläne, sondern wir erarbeiten gemeinsam individuelle Lösungen, die in Ihrem Alltag umsetzbar sind. Sie entscheiden dabei selbst, ob Sie sich dafür kleine Ziele oder ganz große Ziele setzen möchten.


Ich bin Diplom-Oecotrophologin (FH) und zertifizierte Ernährungsberaterin durch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Ernährungsberaterin/DGE). Meine Beratung ist von Krankenkassen anerkannt und wird bezuschusst, wenn Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung haben. Ich arbeite unabhängig und produktneutral.

Ich biete...

Präventive Ernährungsberatung

nach § 20 SGB V, zum Beispiel in Schwangerschaft und Stillzeit oder zu Übergewicht und Untergewicht

 

Sie möchten Ihre Ernährung umstellen, bevor Erkrankungen und Beschwerden auftreten? Eine individuelle Ernährungsberatung zu den Themen Fehl- und Mangelernährung oder Gewichtsreduktion kann ich Ihnen anbieten. Allerdings übernehmen die meisten Krankenkassen einen Teil der Beratungskosten erst, wenn Ihre Ärztin/ Ihr Arzt eine Ernährungsberatung als notwendig bescheinigt hat.

 

Wenn Sie sich unsicher sind, ob sich Ihre Krankenkasse beteiligt, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Wir klären alle finanziellen Fragen vor dem ersten Termin.

 

Sie möchten wissen, ob Ihr Gewicht als Übergewicht gilt? Dann finden Sie hier einen BMI-Rechner.



Ernährungstherapie
nach § 43 SGB V, zu ernährungsmitbedingten Erkrankungen und Beschwerden

 

Meine Beratung bei ernährungsmitbedingten Erkrankungen, wie zum Beispiel bei Adipositas, Diabetes Mellitus Typ 2, Fettstoffwechselstörungen, während oder nach einer Krebsbehandlung, Magen-Darm-Erkrankungen, Rheuma, Unverträglichkeiten und anderen Erkrankungen wird von Krankenkassen bezuschusst.

 

Für die Ernährungstherapie ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung nötig. Ihre Arztpraxis kann dafür gerne dieses Formular nutzen. Ein einfaches Überweisungsformular reicht auch, wenn die Diagnose für die Ernährungstherapie darauf genannt ist.

 

Zusammen mit einem Angebot von mir, reichen Sie die ärztliche Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein, um die Höhe der Bezuschussung zu erfragen. Im Anschluss machen wir einen Termin für die erste Beratungseinheit aus.

 

Alle offenen Fragen zur Beratung klären wir vorher in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch am Telefon.



Angebote zur Beikost im ersten Lebensjahr

und Familienernährung mit Kindern

 

Familien erhalten Antworten auf ihre aktuellen Fragen zur Kinder- und Familienernährung. Die Angebote finden online als Videokonferenz statt. Zurzeit biete ich Onlineformate zur Beikost und zum Übergang zur Familienernährung mit der Lippischen Landeskirche an.

 

Ich biete auch Einzelberatungen zur Beikost an. Nehmen Sie gerne Kontakt auf und wir sprechen darüber, welche Art der Beratung für Sie Sinn macht.



Prävention in Kitas, Familienzentren und Schulen

zur Kinderernährung und Ernährungsbildung

 

Sie suchen eine Referentin für Elternabende oder Teamschulungen rund um die Kinderernährung? Lassen Sie uns darüber sprechen, wie Kinder das bekommen können, was sie brauchen und wie wir es Ihnen schmackhaft machen können. Die Ernährungsbildung und das gemeinsame Essen und Kochen mit Kindern sind wichtige Themen, die wir individuell besprechen werden.

 

Für Lehrkräfte und OGS-Mitarbeitende an Grund- und weiterführenden Schulen biete ich mit dem Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) Online-Fortbildungen für die Ernährungsbildung im Unterricht statt. Termine finden Sie unter www.bzfe.de/bildung/fortbildungen


Bevor es losgehen kann...

  • Für eine Ernährungstherapie füllt Ihr Arzt oder ihre Ärztin eine Notwendigkeits­bescheinigung aus. Ein einfaches Überweisungsformular reicht auch, wenn die Diagnose für die Ernährungstherpie darauf genannt ist.
  • Nachdem wir ein erstes, unverbindliches Gespräch am Telefon geführt haben, erstelle ich Ihnen ein schriftliches Angebot.
  • Ihre Kranken­kasse teilt Ihnen daraufhin die Höhe der Bezuschussung mit.
  • Wir machen Termine für die besprochenen Beratungseinheiten aus.
  • Für alle anderen Anliegen besprechen wir uns am besten telefonisch oder zunächst per Mail.